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Badeparadies

Haus- und Badeordnung

 1. Verbindlichkeit und Zweck

         1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher des Maya mare und Viva mare verbindlich.
         2. Das Bade- und Saunaparadies Maya mare sowie der Club für Fitness und Gesundheit Viva mare sind Einrichtungen, die jedem Besucher ein Höchstmaß an Freizeitvergnügen bereiten wollen. Diese Haus- und Badeordnung soll Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Maya mare und Viva mare garantieren.
         3. Mit dem Betreten des Geländes des Maya mare erkennt jeder Bade- und Fitnessgast sowie sonstige Besucher die Haus- und Badeordnung verbindlich an.
   2. Öffnung, Einlass, Eintritt

         1. Die Öffnungszeiten und Tarife werden durch Aushang bekannt gegeben.
         2. Aus geschäfts- und betriebstechnischen Gründen kann es vorkommen, dass Teile des Maya mare bzw. Viva mare eingeschränkt werden. Eine Minderung des Eintrittsgeldes wird dabei nicht gewährt.
         3. Personen mit schweren geistigen Behinderungen sowie Epileptiker dürfen nur mit einer Begleitperson ins Maya mare/Viva mare.
         4. Kindern bis zu 7 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
         5. Keinen Zutritt zu Maya mare und Viva mare haben
                * Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) leiden
                * Personen mit offenen Wunden
                * Personen, die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
         6. Tiere dürfen in das Maya mare/Viva mare nicht mitgenommen werden.
         7. Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte/Chip Coin sein. Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes den Coin verlieren wird ein Betrag von 170,00 Euro (Erwachsene ab 16 Jahre) und 35,00 Euro (Kinder bis einschließlich 15 Jahren) bei Verlassen des Bades fällig. Bei Nichtauffinden wird der Betrag einbehalten, bei Auffinden des Coins wird Ihnen der Betrag (abzüglich eventueller Konsumationen) zurückerstattet. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Sie gelten lediglich am Tag der Lösung. Für verlorene Eintrittskarten und Gutscheine wird kein Ersatz geleistet.
         8. Aus betrieblichen Gründen kann es vorkommen, dass beim Betreten bestimmter Bereiche ein zusätzliches Armband angelegt werden muss. Der Zutritt zu diesem Bereich kann bei Nichtanlegen verwehrt werden.
3. Baden, Aufenthalt

         1. Die Verweildauer einschließlich Aus- und Ankleidezeit richtet sich nach dem vom Badegast selbst gewählten Tarif. Zur Inanspruchnahme unserer Sonder- bzw. Ermäßigtentarife ist auf Verlangen ein entsprechender Ausweis vorzulegen. Bei Überschreitung der Verweildauer besteht, entsprechend dem Aushang, Nachzahlungspflicht.
         2. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb des Maya mare und Viva mare nicht gefährdet werden.
         3. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Badehalle und der Saunaanlage gründlich zu reinigen. Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt von 25 Euro belegt.
         4. Aus hygienischen Gründen ist das Baden nur in handelsüblicher Badebekleidung gestattet.
         5. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit.

    4. Saunadorf/Wellnessbereich

         1. Das Saunadorf und der Wellnessbereich ist ein Ort der Ruhe und Entspannung – um entsprechendes Verhalten wird gebeten.
         2. Der Saunabereich ist "textilfreie Zone" und darf nur ohne Badebekleidung betreten werden. In der Saunagastronomie bitten wir um Bekleidung mit einem Bademantel/Handtuch.
         3. Aus hygienischen Gründen dürfen die Saunakammern nur mit einem Handtuch benutzt werden; Badeschuhe sind vor den Kabinen stehen zu lassen.
         4. Es ist im Saunadorf und im Wellnessbereich nicht gestattet Liegen zu reservieren.
         5. Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und angewandt werden.
         6. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt.
   5. Fitness Club

         1. Die Benutzung der Geräte ist nur nach entsprechender Anweisung des Personals gestattet.
         2. Um eine hygienische und pflegliche Benutzung der Geräte zu gewährleisten, ist es erforderlich, ein Handtuch unterzulegen.
         3. Das Trainieren in Badebekleidung ist nicht erlaubt. Zudem wird das Tragen von festen und sauberen Sportschuhen vorausgesetzt.
         4. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
6. Verbote

         1. Es ist nicht erlaubt
                * die Barfußgänge (u.a. Duschräume, Badehalle, Sauna) mit Straßenschuhen zu betreten
                * Seife außerhalb der Duschräume zu verwenden
                * Gegenstände, die unter Gewalteinwirkung zerbrechen, z.B. Glas, Porzellan etc. mitzubringen
                * mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren
                * im gesamten Haus zu rauchen mit Ausnahme der Aussenbereiche von Bad und Sauna. Unter 18 Jahren ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet.
                * von den Beckenrändern ins Wasser zu springen und andere Gäste hineinzustoßen
                * zu rennen
                * an den Einstiegsleitern oder anderen Haltestangen zu turnen
                * im Wasser Badeschuhe oder Schwimmflossen zu tragen
                * der störende Gebrauch von Mobiltelefonen, Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie von Musik- und Signalinstrumenten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, störende Geräte sicherzustellen.
                * das Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser
                * das gewerbliche Fotografieren und Filmen
                * das Verteilen von Werbematerial jeder Art
                * Geldsammlungen jeder Art.
         2. Im Restaurant gekaufte Speisen und Getränke dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Räumen, auf den Terassen, im Aussenbereich oder an der Bar verzehrt werden. Das gilt nicht für von uns im Fitnessclub in bruchsicheren Sportflaschen verabreichte Getränke. Diese Getränke dürfen im gesamten Fitnessclub-und Umkleidebereich und während der von uns angebotenen Wasserkurse getrunken werden.
         3. Die Rutschenreifen und Doppelbobs dürfen nur in der blauen und grünen Röhrenrutsche benutzt und nur bedingt mit in andere Becken genommen werden. Den Anweisungen des Personals ist hier Folge zu leisten. Die Sicherheitsregeln der Rutschenanlage sind unbedingt zu beachten.

 
   7. Haftung

         1. Sämtliche Einrichtungen des Maya mare und Viva mare sind von den Besuchern pfleglich zu behandeln.
         2. Jeder Besucher haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung verursacht hat. Die Geschäftsleitung der Maya mare GmbH & Co. KG hat das Recht, zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen den Personalausweis einzusehen, gegebenenfalls die vom Verursacher eingebrachten Sachen als Pfand einzubehalten.
         3. Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern.
         4. Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das Maya mare / Viva mare mitgebrachten Sachen, egal wo sie deponiert wurden, wird keine Haftung übernommen.
         5. Die Nutzung des Maya mare / Viva mare und aller seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei höherer Gewalt, Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Maya mare nicht.
         6. Jede Haftung des Geschäftsführers / der Betriebsleitung oder der im Maya mare beschäftigten Personen für Vermögens-, Sach- oder Personenschäden, die den Badegästen während der Benutzung der Einrichtung zustoßen, ist ausgeschlossen.
         7. Das Maya mare haftet nicht für die durch andere Kraftfahrzeuge oder durch 3. an abgestellten Fahrzeugen verursachten Schäden, für Diebstahl und den Inhalt der Fahrzeuge. Für alle Schäden, auch für die an Parkplatzeinrichtungen angerichteten Schäden, haftet der Schadensverursacher. Ein Bewachungs- und Verwahrungsvertrag ist nicht abgeschlossen.
         8. Fundgegenstände: Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Über Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
         9. Für Diebstähle in nicht verschlossenen Schränken bzw. aufgebrochenen Schränken wird keine Haftung übernommen.
   8. Sonstiges

         1. Das Badepersonal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
         2. Das Badepersonal ist berechtigt, Besucher, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Badegäste belästigen und gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung des Maya mare auszuschließen. Das Eintrittsgeld wird in solchen Fällen nicht zurückerstattet. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Besucher des Hausfriedensbruches strafbar.
         3. Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände des Maya mare verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
         4. Beschwerden, Wünsche oder Anregungen nimmt jeder Mitarbeiter des Maya mare / Viva mare gerne entgegen.